Dieser Blogbeitrag basiert auf einem Originalbeitrag von Crownpeak.
Barrierefreiheit als Anspruch ist so alt wie das Webdesign selbst. Schon vor 20 Jahren gab es in Briefings und Lastenheften den Absatz "Barrierefreiheit" und es gibt dazu viele Standards und Normen die bisher oftmals nur nach dem Prinzip Cherrypicking Anwendung finden.
Barrierefreiheit zieht sich durch alle Aspekte in der Entwicklung digitaler Produkte und ist eben NICHT nur ein visuelles Thema (Kontrast, Schriftgrößen, Didaktik...), sondern vor allen Dingen eines, was nun ganz konkret an Bedeutung gewinnt.
Barrieren abbauen
Bei einem barrierefreien Internet geht es nicht nur darum, dass es für Menschen mit einer Beeinträchtigung zugänglich ist. Es darf auf der Seite keinerlei Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen und der Verarbeitung von Informationen geben.
Die grundlegenden Anforderungen der Barrierefreiheit spielen natürlich eine wesentliche Rolle bei der Konzeption einer gelungenen Usability.
Unternehmen sollten daher das Thema Barrierefreiheit frühestmöglich in der Unternehmenskultur verankern und sich dadurch mit einer barrierefreien Website weitere Vorteile sichern:
- Erreichen Sie mehr Menschen und damit mehr potentielle Kunden
- Bessere Platzierungen in Google, da Barrierefreiheit inzwischen als Rankingfaktor gilt
- Ihr Unternehmen ist der Konkurrenz im besten Fall einen Schritt voraus
- Alle zukünftig erstellten Inhalte werden den Anforderungen an die Barrierefreiheit mit großer Wahrscheinlichkeit entsprechen
- Unternehmen und ihre Websites sind für die verbindlich geltenden Richtlinien wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und die daraus abgeleiteten EU-Richtlinien gerüstet
Was genau beinhalten die Richtlinien für barrierefreie Websites?
Die EU hat mit den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) die internationalen Standards zur Norm erklärt - genauer gesagt die WCAG 2.1. In Deutschland gilt mit der BITV 2.0 (Barrierefreien Informationstechnikverordnung des Bundes) ein eigenes Regelwerk, das in etwa der EU-Richtlinie entspricht. Darüber hinaus existiert mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (EAA - European Accessibility Act).
Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen ebenso wie älteren Menschen die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe zu ermöglichen. Durch klare Standards, die EU-weit Gültigkeit haben, sollen einheitliche Regelungen definiert werden. Diese Maßnahmen verdeutlichen die Wichtigkeit der Thematik für Unternehmen, da Barrierefreiheit im Web seit dem 28. Juni 2025 Pflicht ist.
Was sind die häufigsten Missverständnisse über digitale Barrierefreiheit?
Fälschlicherweise wird an die Barrierefreiheit von Websites und die Einhaltung von inhaltlichen Unternehmensrichtlinien häufig erst nach dem Design- und Erstellungsprozess gedacht. Doch wenn ein Mangel erkannt wurde und sich als problematisch erwiesen hat, kann es häufig schon zu spät sein. Daher sollte bestenfalls schon zu Beginn eines Web-Projekts der Umfang der digitalen Barrierefreiheit geklärt werden.
Wollen wir zugängliche, digitale Erlebnisse schaffen, geht es schließlich um mehr als nur darum, ein paar Codestücke zu optimieren. Es beginnt mit der Veränderung der Unternehmenskultur im Allgemeinen. Sie sollte Teil des UX-Designprozesses sein und nicht etwas, das jedes Mal, wenn sich jemand beschwert, stückweise behoben wird.
Innerhalb der WCAG finden sich 4 Prinzipien
1. Prinzip Wahrnehmbar: Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können. Beispiele: Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte, Untertitel, Videobeschreibung, Reihenfolge der Inhalte, Kontraste, Größenänderung.
2. Prinzip Bedienbar: Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein. Beispiele: Tastaturbedienbarkeit, ausreichend Zeit, keine störenden Elemente wie Blitze, Navigierbarkeit durch Mittel, die den Nutzer dabei unterstützen, Inhalte zu finden.
3. Prinzip Verständlich: Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein. Beispiele: Gute Lesbarkeit, konsistente Navigation, Eingabehilfen, Fehlererkennung.
4. Prinzip Robust: Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzern (inkl. assistierender Techniken) interpretiert werden können. Beispiele: Screenreader, Vergrößerungssoftware.
Wie können WCAG und andere Richtlinien für Barrierefreiheit im Internet bestmöglich erfüllt werden?
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Qualität von Website-Inhalten zu überprüfen. Frei verfügbare Werkzeuge wie wave.webaim.org oder Google Lighthouse liefern in kurzer Zeit einen ersten Überblick über offensichtliche Mängel - fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste, fehlerhafte Überschriftenhierarchien.
Sie ersetzen aber keine manuelle Prüfung. Ein großer Teil der WCAG-Kriterien lässt sich nur im tatsächlichen Gebrauch bewerten: ob eine Seite per Tastatur sinnvoll bedienbar ist, ob die Fokusreihenfolge der Logik der Seite folgt, ob ein Alternativtext den Bildinhalt wirklich wiedergibt oder nur den Dateinamen wiederholt. Für größere Websites lohnt sich deshalb eine Kombination aus automatisiertem Monitoring und regelmäßigen manuellen Audits.
Barrierefreiheit früh mitdenken
Am wirksamsten - und am günstigsten - ist Barrierefreiheit dann, wenn sie nicht nachträglich geprüft, sondern von Anfang an in Konzept, Design und Entwicklung verankert wird. Nachträgliche Korrekturen an einem fertigen Design sind fast immer teurer als die richtige Entscheidung im Wireframe.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihre Webpräsenz barrierefrei gestalten möchten.