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Digitale Barrierefreiheit ist verpflichtend - auch für B2B?

Das BFSG gilt seit Juni 2025. Was bedeutet das für B2B-Unternehmen? Vorteile digitaler Barrierefreiheit, SEO-Effekte und warum es sich auch ohne Pflicht lohnt.

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Das im Jahr 2021 verabschiedete Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlangt von privaten Unternehmen, die über Websites oder Apps Dienstleistungen oder Produkte anbieten, diese barrierefrei zu gestalten. Bedeutet das in jedem Fall, dass auch Menschen mit Einschränkungen ermöglicht sein muss, sich beispielsweise in einem B2B-Shop zu registrieren?

Warum ist das so wichtig?

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) um. Abgesehen von der rechtlichen Verpflichtung gibt es auch wirtschaftliche und moralische Gründe dafür, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich sein sollten, um eine optimale Customer Experience zu gewährleisten. Etwa 9,5 Prozent der deutschen Bevölkerung, das sind 7,9 Millionen Menschen laut Statistischem Bundesamt, haben eine schwere Behinderung.

Gilt die Umsetzungspflicht auch für B2B?

Das BFSG regelt die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, die von Verbrauchern genutzt werden. Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist "jede natürliche Person, die ein unter dieses Gesetz fallendes Produkt oder eine unter dieses Gesetz fallende Dienstleistung zu Zwecken kauft oder empfängt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können." Dienstleistungen, die ausschließlich im Bereich B2B (Business to Business) angeboten werden, sollten also nicht vom BFSG betroffen sein.

Warum es trotzdem sinnvoll sein kann, ab sofort umfänglich auf eine barrierefreie Webpräsenz zu setzen, möchten wir Ihnen nicht vorenthalten. Denn auch wenn die Vorgaben für reine B2B-Angebote nicht verpflichtend sind, halten die gestalterischen Grundsätze Vorteile bereit.

Welche Vorteile bringt digitale Barrierefreiheit?

Bisher wurden diese Menschen als potenzielle Kunden - zumindest in ihren Ansprüchen auf Teilhabe im Netz - vernachlässigt. Darüber hinaus gibt es viele weitere Menschen, für die die Nutzung von Websites und deren Informationen im (Arbeits-)Alltag erschwert ist. Dies kann an verschiedenen Faktoren wie zu kleiner Schrift, unverständlichem Text oder nicht anpassbarem Kontrast liegen.

Die Bereitstellung einer optimalen Customer Experience für alle Nutzer hat auch geschäftliche Vorteile: niedrigere Absprungraten, mehr Traffic, längere Aufenthaltsdauer auf der Webseite und ein besseres Google-Ranking.

Was hat das mit Google zu tun?

Einige SEO-Experten scherzen sogar, dass Google der erste Besucher mit besagten Einschränkungen sei, da seine Bots weder Augen haben, um eine Website zu sehen, noch Hände, um zu klicken, noch Ohren, um zu hören. Die Empfehlungen zur digitalen Barrierefreiheit decken sich oft mit den Ratschlägen von SEO-Experten.

Die Zufriedenheit der Nutzer spielt eine immer wichtigere Rolle bei der Bewertung einer Seite durch Google und beeinflusst das Ranking. Da Google ausschließlich Text verarbeitet, sind Beschriftungen für Bilder und Medien wichtig. Klare Strukturen und eine einfache Navigation sind vorteilhaft und eine wesentliche Voraussetzung für Screenreader, wichtige Anwendungen zur Vorlesefunktion. Kriterien wie die Optimierung der Alt-Attribute von Bildern sowohl für Suchmaschinen als auch für Nutzer sind besonders für die Sprachsynthese hilfreich.

Welche Fristen gelten?

Die Vorschriften gelten seit dem 28. Juni 2025. Für bestimmte Bestandsdienstleistungen sieht das Gesetz eine Übergangsfrist von fünf Jahren vor.

Wie kann ich überprüfen, ob meine Webseite barrierefrei ist?

Es gibt Online-Tools wie wave.webaim.org, die dabei helfen können.

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Wir denken den Faktor Barrierefreiheit insbesondere in neuen Projekten wie Relaunches von Anfang an mit. Unsere Konzeption, unser Design und unsere Entwicklung bilden sich fortwährend zum Thema fort.

Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihre Webpräsenz barrierefrei zu gestalten. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Interesse an einem Quick-Check und -fix haben.

Achtung: Dieser Blogbeitrag ist keine Rechtsberatung! Im Rahmen unserer Tätigkeit für unsere Kunden setzen wir uns zwar regelmäßig und intensiv mit den geltenden Gesetzen und Bestimmungen auseinander, wir sind jedoch keine Juristen. Dementsprechend können wir für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte keine Haftung übernehmen.

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